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715.2 FBVRCF CH-NW

§ 2 Vollzugsverordnung über die Friedhöfe und Bestattungen (Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV) - Friedhofsreglement

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV · Friedhofsreglement

1. Die politischen Gemeinden erlassen ein Reglement, das insbesondere die Organisation der Bestattungen, die Anlage der Gräber sowie die Erhebung kommunaler Gebühren regelt.

2. Kirch- oder Kapellgemeinden und Religionsgemeinschaften können von der politischen Gemeinde in der Gemeindeordnung oder im Reglement ermächtigt werden, Friedhöfe anzulegen und Friedhofsreglemente zu erlassen. Die Friedhofsreglemente bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Regierungsrates; vor der Genehmigung wird der Gemeinderat angehört.

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