715.2
FBVRCF
CH-NW
§ 10 Vollzugsverordnung über die Friedhöfe und Bestattungen (Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV) - Voraussetzungen für die Bestattung 1. Leichenschau, Anmeldung, Freigabe
Bestattung - Allgemeines
§ 10 Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV · Voraussetzungen für die Bestattung 1. Leichenschau, Anmeldung, Freigabe
1. Die Bestattung und die Ausstellung eines Leichenpasses dürfen erst erfolgen, nachdem
1. die Leichenschau durchgeführt wurde; und
2. das zuständige Zivilstandsamt die Anmeldung des Todesfalls schriftlich bestätigt hat.
2. Die Bestattungsbehörde entscheidet über Ausnahmen von Abs. 1 und informiert unverzüglich das Zivilstandsamt.
3. Musste eine Legalinspektion durchgeführt werden, so darf die Bestattung erst erfolgen, wenn die Staatsanwaltschaft den Leichnam zur Bestattung freigibt.