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715.2 FBVRCF CH-NW

§ 10 Vollzugsverordnung über die Friedhöfe und Bestattungen (Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV) - Voraussetzungen für die Bestattung 1. Leichenschau, Anmeldung, Freigabe

Bestattung - Allgemeines
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§ 10 Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV · Voraussetzungen für die Bestattung 1. Leichenschau, Anmeldung, Freigabe

1. Die Bestattung und die Ausstellung eines Leichenpasses dürfen erst erfolgen, nachdem

1. die Leichenschau durchgeführt wurde; und

2. das zuständige Zivilstandsamt die Anmeldung des Todesfalls schriftlich bestätigt hat.

2. Die Bestattungsbehörde entscheidet über Ausnahmen von Abs. 1 und informiert unverzüglich das Zivilstandsamt.

3. Musste eine Legalinspektion durchgeführt werden, so darf die Bestattung erst erfolgen, wenn die Staatsanwaltschaft den Leichnam zur Bestattung freigibt.

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