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714.2 WFVAFFC CH-NW

Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) - Versammlung der Vereinbarungskantone

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Art. 6 Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV · Versammlung der Vereinbarungskantone

1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Versammlung der Vereinbarungskantone (Versammlung).

2. Die Versammlung hat folgende Aufgaben

a. Wahl des Vorsitzes;

b. Erlass eines Geschäftsreglements;

c. Bezeichnung der Geschäftsstelle;

d. Anpassungen des Mindestbeitrags gemäss Art. 2 Abs. 4;

e. Plausibilisierung der Vollzeitäquivalente gemäss Art. 3;

f. Festlegung des Ausgleichs gemäss Art. 5;

g. Jährliche Berichterstattung an die Vereinbarungskantone.

3. Die Beschlüsse der Versammlung erfordern Einstimmigkeit. Die Beschlüsse gemäss Abs. 2 lit. d, e und f gelten ab dem folgenden Jahr.

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