714.153
CH-NW
Art. 8 Spitalabkommen über die Behandlung von Engelberger Patientinnen und Patienten im Kantonsspital Nidwalden (Spitalabkommen Engelberg) - Auflösung
Art. 8 Spitalabkommen Engelberg · Auflösung
1. Dieses Abkommen kann von jedem Vertragspartner unter Wahrung einer sechsmonatigen Frist auf den 30. Juni oder 31. Dezember gekündigt werden.