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Art. 5 Spitalabkommen über die Behandlung von Engelberger Patientinnen und Patienten im Kantonsspital Nidwalden (Spitalabkommen Engelberg) - Anpassung der Tagespauschale

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Art. 5 Spitalabkommen Engelberg · Anpassung der Tagespauschale

1. Bei ausgewiesenen Abweichungen oder bei Änderungen der ausserkantonalen Tarifgrundlagen kann die Tagespauschale im gegenseitigen Einverständnis durch die Vertragsparteien angepasst werden.

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