714.153
CH-NW
Art. 4 Spitalabkommen über die Behandlung von Engelberger Patientinnen und Patienten im Kantonsspital Nidwalden (Spitalabkommen Engelberg) - Leistungsvergütung
Art. 4 Spitalabkommen Engelberg · Leistungsvergütung
1. Die Leistungen werden pauschal je Pflegetag verrechnet. Der Ein- und Austrittstag gilt je als ganzer Pflegetag.
2. Die Tagespauschale berechnet sich als konstanter Anteil von 56 % der jeweils geltenden Tagestaxe für ausserkantonale Patientinnen und Patienten.
3. Diese Tagespauschale gilt für Erwachsene, Kinder und kranke Säuglinge.