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§ 6 Verordnung über den Patientenfonds des Kantonsspitals - Überführung bisheriger Fonds

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§ 6 Verordnung über den Patientenfonds des Kantonsspitals · Überführung bisheriger Fonds

1. Die folgenden bisher bestehenden Fonds des Kantonsspitals werden aufgehoben und deren Mittel dem Patientenfonds zugewiesen

1. der «Allgemeine Freibettenfonds» mit einem unantastbaren Kapital von bisher Fr. 100'000.-;

2. der «Wöchnerinnenfonds» gemäss der Vergabung von Fr. 20'000.- von Elisabeth Lussi-Zumbach in Stans im Jahre 1938 mit einem unantastbaren Kapital von bisher Fr. 55'000.-;

3. der «Pia-Bürgi-Fonds» gemäss der Vergabung von Fr. 2'000.- von Dr. Kuno Bürgi in Stans im Jahre 1954 mit einem unantastbaren Kapital von bisher Fr. 3'000.-;

4. das Geschenkkonto des Kantonsspitals gemäss verschiedenen Spenden.

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