714.1
SpitG
CH-NW
Art. 2 Gesetz über das Kantonsspital (Spitalgesetz, SpitG) - Aufgaben
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Spitalgesetz, SpitG · Aufgaben
1. Als Akutspital der erweiterten Grundversorgung erfüllt die Spital Nidwalden AG zusammen mit der Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft folgende Aufgaben, welche mit dem Leistungsauftrag näher festgelegt werden
1. Sicherstellung der stationären medizinischen Grundversorgung;
2. Behandlung von ambulanten Patientinnen und Patienten;
3. Sicherstellung einer ständigen Notfallversorgung sowie des Ambulanzdienstes mit Strassenfahrzeugen;
4. Aus- und Weiterbildung in pflegerischen, medizinischen und medizinisch-technischen Berufen.
2. Mit dem Leistungsauftrag können weitere Aufgaben übertragen werden.