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714.1 SpitG CH-NW

Art. 2 Gesetz über das Kantonsspital (Spitalgesetz, SpitG) - Aufgaben

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Spitalgesetz, SpitG · Aufgaben

1. Als Akutspital der erweiterten Grundversorgung erfüllt die Spital Nidwalden AG zusammen mit der Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft folgende Aufgaben, welche mit dem Leistungsauftrag näher festgelegt werden

1. Sicherstellung der stationären medizinischen Grundversorgung;

2. Behandlung von ambulanten Patientinnen und Patienten;

3. Sicherstellung einer ständigen Notfallversorgung sowie des Ambulanzdienstes mit Strassenfahrzeugen;

4. Aus- und Weiterbildung in pflegerischen, medizinischen und medizinisch-technischen Berufen.

2. Mit dem Leistungsauftrag können weitere Aufgaben übertragen werden.

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