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712.11 PAFVRPFI CH-NW

§ 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeausbildungsförderungsverordnung, PAFV) - Berichterstattung

Beiträge an höhere Fachschulen
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§ 8 Pflegeausbildungsförderungsverordnung, PAFV · Berichterstattung

1. Die höheren Fachschulen haben dem Amt jährlich über die Projekte und Massnahmen Bericht zu erstatten.

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