712.11
PAFVRPFI
CH-NW
§ 6 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeausbildungsförderungsverordnung, PAFV) - Gesuch
Beiträge an höhere Fachschulen
§ 6 Pflegeausbildungsförderungsverordnung, PAFV · Gesuch
1. Die höheren Fachschulen können für Projekte und Massnahmen im Sinne von Art. 8 des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes beim Amt ein Gesuch um Beiträge stellen.
2. Das Gesuch ist vor Beginn des Projekts beziehungsweise der Massnahme einzureichen.
3. Im Gesuch sind insbesondere die geplanten Projekte und Massnahmen sowie deren Ziele und das Budget zu erläutern und die Zeitdauer zu definieren.
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