711.1
GesGLdSLsS
CH-NW
Art. 7a Gesetz zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit (Gesundheitsgesetz, GesG) - Kantonszahnärztin oder Kantonszahnarzt
Organisation und Zuständigkeit - Kanton
Art. 7a Gesundheitsgesetz, GesG · Kantonszahnärztin oder Kantonszahnarzt
1. Die Kantonszahnärztin oder der Kantonszahnarzt unterstützt die Direktion in zahnmedizinischen Fragen und hat insbesondere die folgenden Aufgaben
1. die Aufsicht über die Schulzahnpflege;
2. die Begutachtung von zahnärztlichen Behandlungsvorschlägen bei Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen oder wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie bei Gefängnisinsassen;
3. die Unterstützung und Beratung der kommunalen Gesundheitsbehörden in zahnmedizinischen Belangen;
4. die Unterstützung des Amtes bei der Überwachung der Berufsausübung.