654.2
CH-NW
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Zusatzbewilligung
Verkehrszulassung
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Zusatzbewilligung
1. Auf dem Vierwaldstättersee gemäss Art. 5 zugelassene Schiffe mit Verbrennungsmotoren dürfen nur mit einer im Schiffsausweis eingetragenen Zusatzbewilligung verkehren.