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654.2 CH-NW

Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Beschränkung für Schiffe mit Verbrennungsmotoren

Verkehrszulassung
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Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Beschränkung für Schiffe mit Verbrennungsmotoren

1. Die Zahl der Standplätze für Schiffe mit Verbrennungsmotoren ist auf 8'000 beschränkt.

2. Die Kontingente für die Vereinbarungskantone werden wie folgt festgelegt

a. Luzern: 3'287 Standplätze

b. Uri: 578 Standplätze

c. Schwyz: 1'340 Standplätze

d. Obwalden: 503 Standplätze

e. Nidwalden: 2'292 Standplätze

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