654.2
CH-NW
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Beschränkung für Schiffe mit Verbrennungsmotoren
Verkehrszulassung
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Beschränkung für Schiffe mit Verbrennungsmotoren
1. Die Zahl der Standplätze für Schiffe mit Verbrennungsmotoren ist auf 8'000 beschränkt.
2. Die Kontingente für die Vereinbarungskantone werden wie folgt festgelegt
a. Luzern: 3'287 Standplätze
b. Uri: 578 Standplätze
c. Schwyz: 1'340 Standplätze
d. Obwalden: 503 Standplätze
e. Nidwalden: 2'292 Standplätze