Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
654.2 CH-NW

Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Rücktritt

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Rücktritt

1. Die Uferkantone können jederzeit, unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist, auf Ende eines Kalenderjahres von dieser Vereinbarung zurücktreten.

← Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee Inhalt Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →