654.2
CH-NW
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Organisation
Seerettung und Sturmwarnung
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Organisation
1. Die Uferkantone unterhalten einen öffentlichen Seerettungsdienst und gemeinsam einen öffentlichen Sturmwarndienst.