Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
654.2 CH-NW

Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Organisation

Seerettung und Sturmwarnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Organisation

1. Die Uferkantone unterhalten einen öffentlichen Seerettungsdienst und gemeinsam einen öffentlichen Sturmwarndienst.

← Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee Inhalt Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →