654.2
CH-NW
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Inhalt
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Inhalt
1. Die Vereinbarung regelt die Zulassung von Schiffen und die Ausübung der Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee, soweit nicht Bundesrecht Anwendung findet.