654.12
VMRB
CH-NW
§ 6 Verordnung über die Melde-, Reinigungs- und Bewilligungspflicht für Schiffe (VMRB) - Betreute Einwasserungsstellen
Melde-, Reinigungs- und Bewilligungspflicht
§ 6 VMRB · Betreute Einwasserungsstellen
1. Betreute Einwasserungsstellen haben sicherzustellen, dass bei der Einwasserung von Schiffen die Einwasserungsbewilligung vorliegt. Liegt diese nicht vor, ist die Einwasserung zu verweigern.