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654.12 VMRB CH-NW

§ 6 Verordnung über die Melde-, Reinigungs- und Bewilligungspflicht für Schiffe (VMRB) - Betreute Einwasserungsstellen

Melde-, Reinigungs- und Bewilligungspflicht
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§ 6 VMRB · Betreute Einwasserungsstellen

1. Betreute Einwasserungsstellen haben sicherzustellen, dass bei der Einwasserung von Schiffen die Einwasserungsbewilligung vorliegt. Liegt diese nicht vor, ist die Einwasserung zu verweigern.

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