654.1
CH-NW
Art. 1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Schifffahrtsgesetz, kBSG) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Schifffahrtsgesetz, kBSG · Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz regelt die Schifffahrt im Kanton sowie die Besteuerung von Schiffen.
2. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee, der Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) und der Gewässergesetzgebung.