653.111
IKSS
CH-NW
Art. 7 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Baubewilligung
Verfahren
Art. 7 Reglement IKSS · Baubewilligung
1. Die Baubewilligungsverfahren richten sich nach dem kantonalen Recht. Die Aufsichtsbehörde zieht die Kontrollstelle für die technische Prüfung bei.