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653.111 IKSS CH-NW

Art. 6 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Vollzugshilfen

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Art. 6 Reglement IKSS · Vollzugshilfen

1. Die Anwendung der Vorschriften kann mit Vollzugshilfen in Form von Merkblättern erläutert werden. Die Merkblätter werden durch die Geschäftsleitung IKSS erlassen. Die Branche ist dabei anzuhören.

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