653.111
IKSS
CH-NW
Art. 20 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Betriebsbuch
Abweichende und ergänzende Bestimmungen
Art. 20 Reglement IKSS · Betriebsbuch
1. Die Kontrollstelle stellt den Inhabern einer Betriebsbewilligung jährlich ein Betriebsbuch zur Verfügung.