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653.111 IKSS CH-NW

Art. 20 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Betriebsbuch

Abweichende und ergänzende Bestimmungen
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Art. 20 Reglement IKSS · Betriebsbuch

1. Die Kontrollstelle stellt den Inhabern einer Betriebsbewilligung jährlich ein Betriebsbuch zur Verfügung.

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