Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
653.111 IKSS CH-NW

Art. 1 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Zweck und Gegenstand

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Reglement IKSS · Zweck und Gegenstand

1. Mit dem Reglement werden Vorschriften für den Bau und Betrieb der unter das Konkordat fallenden Anlagen erlassen sowie die Ausbildungsanforderungen an technische Leiter und Leiterinnen festgelegt.

2. Unter Anwendung von Art. 4 Abs. 4 der Seilbahnverordnung (SebV) werden ergänzende und abweichende Bestimmungen erlassen.

3. Das Reglement legt zudem die Verfahrensschritte und Prozesse für die Zusammenarbeit der Kontrollstelle IKSS mit den kantonalen Aufsichtsbehörden sowie den Anlagebetreibern fest.

Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Zweck und Gegenstand Art. 2 Reglement IKSS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →