653.11
CH-NW
Art. 8 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte - Organe
Organisation
Art. 8 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte · Organe
1. Die Organe des Konkordates sind die Konferenz, die Geschäftsleitung und die Rechnungsrevisoren.
2. Die am Konkordat interessierten Kreise können zu den Beratungen beigezogen werden.