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Art. 8 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte - Organe

Organisation
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Art. 8 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte · Organe

1. Die Organe des Konkordates sind die Konferenz, die Geschäftsleitung und die Rechnungsrevisoren.

2. Die am Konkordat interessierten Kreise können zu den Beratungen beigezogen werden.

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