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Art. 14 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte - Sitz

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Art. 14 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte · Sitz

1. Der Sitz des Konkordates befindet sich am Ort des Sekretariates.

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