653.11
CH-NW
Art. 14 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte - Sitz
Organisation
Art. 14 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte · Sitz
1. Der Sitz des Konkordates befindet sich am Ort des Sekretariates.