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Art. 11 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte - Rechnungsrevisoren

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Art. 11 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte · Rechnungsrevisoren

1. Die beiden Rechnungsrevisoren prüfen jährlich einmal die Buchhaltung der Geschäftsleitung und erstatten darüber der Konferenz Bericht.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

PE.2004.0593 · vd (Art. 11 al. 3 OEAR)
Iranian National's Appeal for Residency Denied Due to Lack of Prior Residency and Insufficient Financial Self-Sufficiency
This procedural rule was cited as a reason for rejecting the appeal because the applicant should have applied for the permit from abroad.