652.1
CH-NW
Art. 30b Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsgesetz, ÖVG) - Fahrradparkplätze bei Bahnstationen
Investitionshilfe - Weitere Investitionsbeiträge
Art. 30b Verkehrsgesetz, ÖVG · Fahrradparkplätze bei Bahnstationen
1. Die Kosten für die Erstellung von Fahrradparkplätzen bei Bahnstationen, die nicht durch Dritte getragen werden, gehen je zur Hälfte zu Lasten des Kantons und der Standortgemeinde.