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652.1 CH-NW

Art. 30b Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsgesetz, ÖVG) - Fahrradparkplätze bei Bahnstationen

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Art. 30b Verkehrsgesetz, ÖVG · Fahrradparkplätze bei Bahnstationen

1. Die Kosten für die Erstellung von Fahrradparkplätzen bei Bahnstationen, die nicht durch Dritte getragen werden, gehen je zur Hälfte zu Lasten des Kantons und der Standortgemeinde.

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