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651.3 CH-NW

Art. 8 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern - Steueransätze

Steuerbemessung
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Art. 8 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern · Steueransätze

1. Die Höhe der Verkehrssteuern richtet sich nach dem Tarif im Anhang.

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