651.3
CH-NW
Art. 12 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern - Ersatzfahrzeug
Steuererhebung
Art. 12 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern · Ersatzfahrzeug
1. Die Benützung eines Ersatzfahrzeuges im Sinne der eidgenössischen Verkehrsversicherungsverordnung hat auf die Verkehrssteuer keinen Einfluss.