651.2
VSZ
CH-NW
Art. 22 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Entgelte für nichthoheitliche Dienstleistungen
Finanzhaushalt
Art. 22 Vereinbarung VSZ · Entgelte für nichthoheitliche Dienstleistungen
1. Für Dienstleistungen an die Vereinbarungskantone sowie an Dritte werden Marktpreise verlangt. Die Gesamtheit der nichthoheitlichen Dienstleistungen muss kostendeckend sein.