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651.2 VSZ CH-NW

Art. 22 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Entgelte für nichthoheitliche Dienstleistungen

Finanzhaushalt
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Art. 22 Vereinbarung VSZ · Entgelte für nichthoheitliche Dienstleistungen

1. Für Dienstleistungen an die Vereinbarungskantone sowie an Dritte werden Marktpreise verlangt. Die Gesamtheit der nichthoheitlichen Dienstleistungen muss kostendeckend sein.

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