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Art. 4 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels - Einsatzzentrale

Aufgaben, Finanzielles
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Art. 4 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels · Einsatzzentrale

1. Die Einsatzzentrale Flüelen gewährleistet die Verkehrsführung, die Verkehrsüberwachung sowie das Alarmieren und Aufbieten der Ereignisdienste.

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