651.121
CH-NW
Art. 4 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels - Einsatzzentrale
Aufgaben, Finanzielles
Art. 4 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels · Einsatzzentrale
1. Die Einsatzzentrale Flüelen gewährleistet die Verkehrsführung, die Verkehrsüberwachung sowie das Alarmieren und Aufbieten der Ereignisdienste.