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Art. 3 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels - Örtlicher Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels · Örtlicher Geltungsbereich

1. Für den Polizeidienst bildet die Tunnelstrecke einen Zuständigkeitsabschnitt im Sinne von Art. 57a SVG.

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