651.121
CH-NW
Art. 2 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels - Begriffe
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels · Begriffe
1. Gebietskanton ist der Kanton mit der Gebietshoheit.
2. Stammkanton ist der Kanton, dessen Polizeiorgane im Rahmen dieser Vereinbarung auf dem Hoheitsgebiet des andern tätig werden.