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Art. 2 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels · Begriffe

1. Gebietskanton ist der Kanton mit der Gebietshoheit.

2. Stammkanton ist der Kanton, dessen Polizeiorgane im Rahmen dieser Vereinbarung auf dem Hoheitsgebiet des andern tätig werden.

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