642.43
CH-NW
Kanton Nidwalden 642.43
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Landratsbeschluss über die Einführung neuer Energieträger beim Kantonalen Elektrizitätswerk Nidwalden
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1. Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) wird ermächtigt, Anlagen zur Produktion, Verteilung und Verwendung von Wärme/Kälte, Gas und Wasserstoff zu errichten und zu betreiben.
Ziff. 2 Landratsbeschluss über die Einführung neuer Energieträger beim Kantonalen Elektrizitätswerk Nidwalden
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1. Mit dem Vollzug wird der Verwaltungsrat des EWN beauftragt.
Ziff. 3 Landratsbeschluss über die Einführung neuer Energieträger beim Kantonalen Elektrizitätswerk Nidwalden
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1. Dieser Beschluss tritt am 1. November 2020 in Kraft.