Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
642.42 CH-NW

Kanton Nidwalden 642.42

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) wird ermächtigt, Dienstleistungen auf dem Gebiet der Versorgung mit Audio- und Videosignalen anzubieten.

1. Zu diesem Zweck kann das EWN bestehende Anlagen für die Übertragung von Audio- und Video-Signalen erwerben, sich an solchen beteiligen oder solche Anlagen selber erstellen.

1. Für den Bereich der Versorgung mit Audio- und Video-Signalen hat das EWN eine eigene Rechnung zu führen. Eine Quersubventionierung zu Lasten der Rechnung über die Versorgung des Kantonsgebietes mit elektrischer Energie ist nicht gestattet.

1. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

2. Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes auf den 30. Juni 1998 in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

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