Kanton Nidwalden 642.41
Gesetzestext (4 Artikel)
1. Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) beteiligt sich am Aktienkapital der DIAX Holding, Zug, im Betrage von Fr. 1'800'000.- durch Zeichnung von 18'000 Namenaktien mit einem Nominalwert von Fr. 100.- anfänglich liberiert mit voraussichtlich 20%.
1. Der EWN-Verwaltungsrat wird ermächtigt, der DIAX Holding Aktionärsdarlehen im Umfange des nicht liberierten Aktienkapitals einzuräumen.
1. Der EWN-Verwaltungsrat wird ermächtigt, bei späteren Aktienkapitalerhöhungen der DIAX Holding entsprechend der Aktienbeteiligung des EWN weitere Aktien zu zeichnen.
1. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
2. Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.