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642.35 CH-NW

Kanton Nidwalden 642.35

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) wird ermächtigt, sich am Aktienkapital der Repartner Produktions AG, mit Sitz in Poschiavo (GR), mit einem Anteil von 5 Prozent beziehungsweise im Betrage von 50 Millionen Franken zu beteiligen.

1. Wird der Betrag von 50 Millionen Franken gemäss Ziff. 1 nicht ausgeschöpft, kann das EWN den Restbetrag einsetzen für

1. Beteiligungen an der Repartner Produktions AG, welche den Anteil von 5 Prozent übersteigen;

2. Beteiligungen an anderen Gesellschaften zur Produktion von Strom, sofern dafür eine anteilige Stromlieferung zugesichert wird;

3. Investitionen in inländische, erneuerbare Produktionsanlagen von Strom, sofern dafür eine anteilige Stromlieferung zugesichert wird;

4. Investitionen in ausländische, erneuerbare Produktionsanlagen von Strom, sofern ein Partner den im Ausland anteilig produzierten Strom an das EWN liefern kann.

1. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes in Kraft.

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