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642.34 CH-NW

Art. 1 Vertrag zwischen den Centralschweizerischen Kraftwerken Luzern (CKW), und dem Kantonalen Elektrizitätswerk Nidwalden, Stans (EWN), über die Lieferung von elektrischer Energie aus dem Kernkraftwerk Gösgen-Däniken zu Beteiligungsbedingungen (Energielieferungsvertrag KKG) - Gegenstand und Zweck des Vertrages

Gegenstand des Vertrages
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Art. 1 Energielieferungsvertrag KKG · Gegenstand und Zweck des Vertrages

1. Mit diesem Vertrag wollen das EWN und die CKW gemeinsam einen Beitrag leisten zur langfristigen Sicherung der Stromversorgung des Kantons Nidwalden.

Vertrag zwischen den Centralschweizerischen Kraftwerken Luzern (CKW), und dem Kantonalen Elektrizitätswerk Nidwalden, Stans (EWN), über die Lieferung von elektrischer Energie aus dem Kernkraftwerk Gösgen-Däniken zu Beteiligungsbedingungen (Energielieferungsvertrag KKG) - Gegenstand und Zweck des Vertrages Art. 2 Energielieferungsvertrag KKG →

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