Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
642.32 CH-NW

Kanton Nidwalden 642.32

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) erwirbt von den Centralschweizerischen Kraftwerken (CKW) 600 Inhaberaktien der CKW mit einem Nominalwert von Fr. 500.- zum Kaufpreis von insgesamt Fr. 720'000.- (Fr. 1'200.- je Aktie).

2. Der EWN-Verwaltungsrat wird ermächtigt, die sich später aufgrund dieses Aktienbesitzes ergebenden Bezugsrechte auf weitere Aktien auszuüben.

1. Für die gemäss Ziffer 1 zu erwerbenden Aktien wird der erforderliche Kredit zulasten des Reservefonds des Kantonalen Elektrizitätswerkes Nidwalden bewilligt.

1. Der EWN-Verwaltungsrat wird ermächtigt, die mit dieser Beteiligung des EWN an den CKW zusammenhängenden Einzelheiten in einer Vereinbarung abschliessend zu regeln.

1. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

2. Er tritt gemäss Art. 46 des Organisationsgesetzes rückwirkend auf den 1. April 1981 in Kraft.

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