Art. 8 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN - Anschluss ausserhalb der Bauzone
Art. 8 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN · Anschluss ausserhalb der Bauzone
1. Ausserhalb der Bauzone ist der Netzanschluss in der Regel (> 150 kVA) in einem Vertrag zu regeln. Die vertragliche Regelung umfasst das Eigentum der Anlagen, die Zuständigkeiten für Betrieb und Unterhalt, die Erstellungskosten der Anlagen sowie die Netzanschluss- bzw. Netzkostenbeiträge und die Netzebenenzuteilung.
2. Je nach den vorhandenen und zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten und technischen Rahmenbedingungen sind ausserhalb der Bauzone Anschlüsse an die Netzebene 5 schon bei 400 kVA möglich. Bei Neuanschlüssen an die Netzebene 5 wird für die Netznutzung nach dem 12. Monat nach Inbetriebsetzung des Anschlusses eine minimale monatliche Wirkleistung von 290 kW verrechnet. Der Anschluss an die Netzebene 5 setzt eine betriebseigene Transformatorenstation voraus. Die baulichen und technischen Spezifikationen sind zwischen Kunde und dem EWN festzulegen. Bau, Betrieb und Unterhalt der Transformatorenstation sind Sache des Kunden.
3. In der Regel wird der Anschlussbeitrag für den Netzanschluss nach Aufwand ab der Netzanschlussstelle berechnet. Als Netzanschlussstelle gilt diejenige Stelle im bestehenden Netz, wo die geforderte Leistung angeschlossen werden kann.