642.121
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Art. 6 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN - Anschluss an das Niederspannungsnetz innerhalb der Bauzone
Art. 6 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN · Anschluss an das Niederspannungsnetz innerhalb der Bauzone
1. Bei einem Anschluss an das Niederspannungsnetz liegt die Grenzstelle an einer Spannung von 3x400 Volt. Es ist dabei unerheblich, auf welcher Spannungsebene die Messung der Energie erfolgt.
2. Erreicht ein an das Niederspannungsnetz angeschlossener Endverbraucher die Bedingungen für einen Anschluss an das Mittelspannungsnetz gemäss Art. 9, so gelten bei einem Netzebenenwechsel die Bedingungen wie für einen Neuanschluss (Art. 4). Bisher bezahlte Netzkostenbeiträge werden bei einem Netzebenenwechsel angerechnet.