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642.121 EWN CH-NW

Art. 23 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN - Rechtsmittel

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Art. 23 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN · Rechtsmittel

1. Einsprachen gegen die Anwendung dieses Reglements und der sich darauf stützenden Ausführungsvorschriften sowie der Preise sind schriftlich bei der EWN-Direktion einzureichen.

2. Gegen Verfügungen und Einsprache-Entscheide der EWN-Direktion kann binnen 20 Tagen nach erfolgter Zustellung beim EWN-Verwaltungsrat Beschwerde erhoben werden.

3. Verfügungen und Entscheide des EWN-Verwaltungsrats können binnen 20 Tagen nach erfolgter Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons NW angefochten werden.

4. Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist treten die Verfügungen in Rechtskraft. Im Betreibungsverfahren sind die Verfügungen gemäss Art. 80 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vollstreckbaren Gerichtsurteilen gleichgestellt.

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