642.121
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Art. 22 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN - Offertstellung und Rechnung
Art. 22 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN · Offertstellung und Rechnung
1. Der Netzanschlussbeitrag für einen elektrischen Anschluss bzw. eine Verstärkung eines Anschlusses wird dem Gesuchsteller offeriert. Das EWN führt die Arbeiten aus, sobald es im Besitz einer schriftlichen Bestellung ist.
2. Anschlussofferten haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Offertdatum.
3. Wenn sich die dem EWN für die Offerte angegebenen Daten als unrichtig erweisen oder bei Projektänderungen, erfolgt eine entsprechende Korrektur der Offerte bzw. der Rechnung.
4. Das EWN ist berechtigt, für erbrachte Vorleistungen Akontorechnungen zu stellen.
5. Die Anschlussbeiträge verstehen sich als Nettopreise und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.