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642.121 EWN CH-NW

Art. 19 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN - Anschlussbeitrag für die Verstärkung oder Änderung eines bestehenden Anschlusses

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Art. 19 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN · Anschlussbeitrag für die Verstärkung oder Änderung eines bestehenden Anschlusses

1. Für die Berechnung des Netzkostenbeitrags wird nur die Differenz zwischen den neuen und den bestehenden Anschlussdaten (Nennstrom, Leistung in kVA) eingesetzt.

2. Der Netzanschlussbeitrag berechnet sich nach den Aufwendungen (Material, Montage, Projektierung usw.) für die Anpassung / Verstärkung des Anschlusses.

3. Die Netzanschlussstelle, ab der die Verstärkung berechnet wird (Schacht, Verteilkabine, Trafostation), wird durch das EWN festgelegt.

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