Art. 13 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN - Regelmässigkeit der Energielieferung / Einschränkungen
Art. 13 Reglement für Anschlüsse an das Verteilnetz des EWN · Regelmässigkeit der Energielieferung / Einschränkungen
1. Die Kunden haben von sich aus alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um in ihren Anlagen Schäden oder Unfälle zu verhüten, die durch Energieunterbruch, Wiedereinschaltung sowie aus Spannungs- oder Frequenzschwankungen und Oberschwingungen im Netz entstehen können. In besonderem Mass gilt diese Verpflichtung für auf solche Ereignisse anfälligen Betriebe wie Krankenhäuser, Altersheime, EDV-Anlagen, Kühlanlagen, Intensivmastbetriebe und dergleichen. Kunden, die eigene Erzeugungsanlagen besitzen oder Energie von dritter Seite beziehen, haben die besonderen Bedingungen über den Parallelbetrieb mit dem Netz des EWN einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass im Fall von Stromunterbrüchen im EWN-Netz solche Anlagen automatisch von diesem abgetrennt und nicht wieder zugeschaltet werden können, solange das EWN-Netz spannungslos ist.
2. Die Kunden haben unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinen Anspruch auf Entschädigung für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, der ihnen aus Unterbrechungen oder Einschränkungen der Energieabgabe sowie aus der Einstellung der Energielieferung oder aus dem Betrieb von Rundsteueranlagen, sofern die Unterbrechungen aus Gründen erfolgen, die in diesem Reglement vorgesehen sind, entsteht.