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642.12 CH-NW

Art. 9 Reglement über die allgemeinen Bedingungen für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie - Art und Umfang der Energielieferung

Energielieferung
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Art. 9 Reglement über die allgemeinen Bedingungen für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie · Art und Umfang der Energielieferung

1. Das EWN liefert dem Kunden gestützt auf dieses Reglement Energie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Das EWN ist berechtigt zu verlangen, dass der Energiebezug den in den Produktions- und Verteilanlagen herrschenden Belastungsverhältnissen angepasst wird. Das EWN ist ausserdem berechtigt, während der Spitzenbelastungszeit nötigenfalls die Leistung einzuschränken oder Geräte zu sperren.

2. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften über die Energieverwendung obliegt dem Kunden.

3. Das EWN setzt für die Energielieferung die Energieart, Spannung, Frequenz und den Leistungsfaktor cos phi sowie die Art der Schutzmassnahmen fest. Das Niederspannungsnetz wird mit Wechselstrom in der Nennspannung 400/230 Volt und mit der Nennfrequenz von 50 Hz betrieben. Das EWN ist berechtigt, besondere Bedingungen festzulegen, sofern der vorgeschriebene Leistungsfaktor nicht eingehalten und vom Kunden keine Abhilfe getroffen wird.

4. Der Kunde ist nur berechtigt, die Energie zu den in den Preisstrukturen oder dem Energieliefervertrag bestimmten Zwecken zu verwenden. Der Anschluss von elektrischen Geräten an Stromkreise, die für andere Zwecke bestimmt sind, ist nicht erlaubt.

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