642.1
LAEEWNGLEE
CH-NW
Art. 14 Gesetz über das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (Elektrizitätswerkgesetz, EWNG) - Rechtsmittel
Organisation
Art. 14 Elektrizitätswerkgesetz, EWNG · Rechtsmittel
1. Gegen Verfügungen der Direktion des EWN kann binnen 20 Tagen nach erfolgter Zustellung beim Verwaltungsrat Beschwerde erhoben werden.
2. Verfügungen und Entscheide des Verwaltungsrates können binnen 20 Tagen nach erfolgter Zustellung beim Verwaltungsgericht angefochten werden.