641.1
CH-NW
Art. 25 Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien (Kantonales Energiegesetz, kEnG) - Gebühren
Energiesparmassnahmen bei Bauten und Anlagen - Verfahren
Art. 25 Kantonales Energiegesetz, kEnG · Gebühren
1. Die Gebühren richten nach den Bestimmungen der Planungs- und Baugesetzgebung.
2. Die Beratung und weitere Dienstleistungen der Energiefachstelle erfolgen grundsätzlich unentgeltlich.