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Art. 25 Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien (Kantonales Energiegesetz, kEnG) - Gebühren

Energiesparmassnahmen bei Bauten und Anlagen - Verfahren
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Art. 25 Kantonales Energiegesetz, kEnG · Gebühren

1. Die Gebühren richten nach den Bestimmungen der Planungs- und Baugesetzgebung.

2. Die Beratung und weitere Dienstleistungen der Energiefachstelle erfolgen grundsätzlich unentgeltlich.

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