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641.1 CH-NW

Art. 1 Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien (Kantonales Energiegesetz, kEnG) - Zweck, Grundsatz

Allgemeine Bestimmung
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Art. 1 Kantonales Energiegesetz, kEnG · Zweck, Grundsatz

1. Dieses Gesetz

1. legt die Grundlagen für eine kantonale Energiepolitik fest;

2. schafft günstige Rahmenbedingungen für eine sparsame und rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien;

3. fördert die Sicherstellung einer umweltverträglichen Energieversorgung;

4. dient dem Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes.

2. Die Energie ist sparsam und effizient zu nutzen.

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