641.1
CH-NW
Art. 1 Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien (Kantonales Energiegesetz, kEnG) - Zweck, Grundsatz
Allgemeine Bestimmung
Art. 1 Kantonales Energiegesetz, kEnG · Zweck, Grundsatz
1. Dieses Gesetz
1. legt die Grundlagen für eine kantonale Energiepolitik fest;
2. schafft günstige Rahmenbedingungen für eine sparsame und rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien;
3. fördert die Sicherstellung einer umweltverträglichen Energieversorgung;
4. dient dem Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes.
2. Die Energie ist sparsam und effizient zu nutzen.