Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
631.2 IVRV CH-NW

Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)

Instandsetzung, Erneuerung und Ausbau sowie Eigentum
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Art. 9 IVRV

1. Der Kanton Luzern ist Eigentümer der Reusswehranlage.

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