631.2
IVRV
CH-NW
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)
Instandsetzung, Erneuerung und Ausbau sowie Eigentum
Art. 8 IVRV
1. Mit der Durchführung der Massnahmen (Bauherrschaft) wird der Kanton Luzern beauftragt.